Aufwendungen für Umschulung und Qualifizierung sind vorab entstandene Werbungskosten
Montag, 18. Juni 2007 14:11
Aufwendungen für Umschulungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen, die letztlich darauf gerichtet sind, Einkünfte zu erzielen, sind grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen. Was aber ist, wenn trotz Umschulung oder Weiterbildung die erstrebte Tätigkeit ersteinmal nicht aufgenommen werden kann?
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